Straßenverkehrslärm / Bahnlärm

Im Rahmen der Verkehrslärmproblematik führen wir detaillierte Berechnungen gemäß

der Verkehrslärmverordnung und der "Richtlinie zum Schutz vor Verkehrslärm" RLS-90 durch


Beim Neubau oder der wesentlichen Änderung von Straßen werden die Anspruchs-

voraussetzungen entsprechend der 16.BImSchV auf aktiven und passiven Lärmschutz

(Lärmschutzwälle, -wände oder -fenster) festgelegt.


Im Rahmen der Lärmsanierung stellen wir fest an welchen Wohngebäuden im Zuge von

öffentlichen Straßen Lärmschutzmaßnahmen erforderlich sind.