
Im Rahmen der Verkehrslärmproblematik führen wir detaillierte Berechnungen gemäß
der Verkehrslärmverordnung und der "Richtlinie zum Schutz vor Verkehrslärm" RLS-90 durch
Beim Neubau oder der wesentlichen Änderung von Straßen werden die Anspruchs-
voraussetzungen entsprechend der 16.BImSchV auf aktiven und passiven Lärmschutz
(Lärmschutzwälle, -wände oder -fenster) festgelegt.
Im Rahmen der Lärmsanierung stellen wir fest an welchen Wohngebäuden im Zuge von
öffentlichen Straßen Lärmschutzmaßnahmen erforderlich sind.