Normgerechte Schallleistungsbestimmung


Im Rahmen der EU-Richtlinie 2000/14/EG über umweltbelastende Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehen Geräten und Maschinen sowie zur Emissionskennwertbestimmung von Maschinen allgemeiner Art führen wir Schallleistungsbestimmungen durch nach:

Zur Durchführung der Messungen stehen uns eine Vielzahl von Klasse 1-Messgeräten, sowie das Messsystem PAK zur Verfügung. Für ein Beratungsgespräch sind wir jederzeit für Sie da: (Anfrage).

*  für Messungen nach dieser Norm steht ein reflexionsarmer Halbraum zur Verfügung.
** für Messungen nach dieser Norm kann ein Intensitätsmesssystem entliehen werden.


Grundlegende Informationen zur Schallleistungsbestimmung


Der Schallleistungspegel stellt im Gegensatz zum Schalldruckpegel eine ortsunabhängige Größe dar. Während sich der Schalldruckpegel z. B. beim Entfernen von einer Maschine mit dem Abstand verringert (die Maschine wird hörbar leiser), bleibt die Schallleistung konstant. Anders ausgedrückt ändert sich die Schallenergie, die pro Zeit abgestrahlt wird (Schallleistung), nicht. In größerer Entfernung ist jedoch die Fläche, die diese Schallenergie durchtritt, wesentlich größer, sodass die Intensität (=Schallleistung/Fläche) und somit der Schalldruckpegel geringer werden.

Will man daher die für die Schallemission charakteristische Größe bestimmen, muss man auf den Schallleistungspegel zurückkommen.
Die Bestimmung erfolgt in den meisten Fällen durch Schalldruckpegel- oder Intensitätspegelmessungen auf einer die Quelle vollständig einschließenden Hüllfläche (siehe Bild aus B&K-Broschüre zur Schallintensität).

--- Da sich die Seite noch im Aufbau befindet, folgen erst in naher Zukunft hier weitere Informationen. ---