Normgerechte Schallleistungsbestimmung
Im Rahmen der EU-Richtlinie 2000/14/EG über umweltbelastende Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien
vorgesehen Geräten und Maschinen sowie zur Emissionskennwertbestimmung von Maschinen allgemeiner Art führen wir
Schallleistungsbestimmungen durch nach:
- DIN EN ISO 3745 (Genauigkeitsklasse 1)*
- DIN EN ISO 3744 (Genauigkeitsklasse 2)
- DIN EN ISO 3746 (Genauigkeitsklasse 3)
- DIN EN ISO 45635 (entsprechende Teile der Norm für bestimmte Maschinengattungen)
- DIN EN ISO 9614-1/2 (Genauigkeitsklassen 1,2 oder 3) aus Intensitätsmessungen**
- DIN ISO 8297 (Genauigkeitsklasse 2)
Zur Durchführung der Messungen stehen uns eine Vielzahl von
Klasse 1-Messgeräten, sowie das
Messsystem PAK zur Verfügung. Für ein Beratungsgespräch sind wir jederzeit für Sie da:
(Anfrage).
* für Messungen nach dieser Norm steht ein reflexionsarmer Halbraum zur Verfügung.
** für Messungen nach dieser Norm kann ein Intensitätsmesssystem entliehen werden.
Grundlegende Informationen zur Schallleistungsbestimmung
Der Schallleistungspegel stellt im Gegensatz zum Schalldruckpegel eine ortsunabhängige Größe dar. Während sich der Schalldruckpegel z. B. beim Entfernen von einer Maschine mit dem Abstand verringert (die Maschine wird hörbar leiser), bleibt die Schallleistung konstant. Anders ausgedrückt ändert sich die Schallenergie, die pro Zeit abgestrahlt wird (Schallleistung), nicht. In größerer Entfernung ist jedoch die Fläche, die diese Schallenergie durchtritt, wesentlich größer, sodass die Intensität (=Schallleistung/Fläche) und somit der Schalldruckpegel geringer werden.
Will man daher die für die Schallemission charakteristische Größe bestimmen, muss man auf den Schallleistungspegel zurückkommen.
Die Bestimmung erfolgt in den meisten Fällen durch Schalldruckpegel- oder Intensitätspegelmessungen auf einer die Quelle vollständig einschließenden Hüllfläche (siehe Bild aus B&K-Broschüre zur Schallintensität).
--- Da sich die Seite noch im Aufbau befindet, folgen erst in naher Zukunft hier weitere Informationen. ---