Passive Lärmschutzmaßnahmen Übersicht

Bei Überschreitung der Immissionsgrenzwerte im Vorsorge- oder Sanierungsfall

führen wir im Rahmen der 24. BImSchV "Verkehrswegeschallschutzmaßnahmenverordnung"

die erforderliche Ausschreibung der passiven Maßnahmen und deren Überwachung bei

der Ausführung durch.


Auch die schalltechnischen Abnahmemessungen nach Durchführung der Maßnahmen können

von uns vorgenommen werden.