
Bei Überschreitung der Immissionsgrenzwerte im Vorsorge- oder Sanierungsfall
führen wir im Rahmen der 24. BImSchV "Verkehrswegeschallschutzmaßnahmenverordnung"
die erforderliche Ausschreibung der passiven Maßnahmen und deren Überwachung bei
der Ausführung durch.
Auch die schalltechnischen Abnahmemessungen nach Durchführung der Maßnahmen können
von uns vorgenommen werden.